spezielle Informationen

Wir montieren für Sie:
Thermo-Rollädenabdeckungen, Sauna und Dampfbad, Solaranlagen, autom. Wasseraufbereitungsanlagen, Entfeuchter, Sauna und Dampfbad. Machen Sie einfach einen Termin mit uns!
 
AGB´s Drucken E-Mail

1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden AGB (Allgem. Geschäftsbedingungen) sind integrierter Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kaufverträge, die wir mit Abnehmern (Käufern und Bestellern) abschließen.
Soweit Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von anderen Geschäftspartnern unserer Allg. Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so haben diese soweit keine Gültigkeit, als sie unsere Bedingungen widersprechen.
Eine Aufhebung oder Abhebung unserer AGB kann nur durch schriftliche Vereinbarung erfolgen.

2. Angebote:
Unsere Unterlagen sowie die dazugehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge auch über Montagekosten u. Montagedauer, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- Maß-u.Leistungsabgaben usw. werden ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet, es sei denn , dass wir in unseren Auftragsbestätigungsschreiben ausdrücklich bestätigen, dass die Leistungsangaben oder die Maßangaben verbindlich sind.Erste Angebote werden in der Regel kostenlos abgegeben.

3. Bestellungen:
Alle uns erteilten Aufträge werden für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sofern nicht unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Besteller schriftlich widersprochen wird, gilt sein Schweigen als Einverständnis.
Bei kurzfristiger Lieferung von Ersatzteilen, Bestellungen von Montagepersonal oder bei Kleinaufträgen kann anstelle der schriftlichen Bestätigung die ausgestellte Rechnung treten. Für die Ausführung und den Umfang eines Auftrages ist nur die AB maßgebend. Nachträgliche Auftragänderungen können nur durchgeführt werden, wenn die Fertigung dies noch zulässt. Bereits angefallene Kosten werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Ergeben Auskünfte oder sonstige Freistellungen nach AB eine Gefährdung unserer Ansprüche, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder ausreichende Sicherung zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so können wir nach einer von uns dem Besteller zu setzenden, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten

4. Sofern für die Ausführung des Auftrages eine Mitwirkungshandlung des Bestellers notwendig ist, wie Berechnungen, Zeichnungen, Muster, Ausstellungen  und ähnliches, so ist dies uns umgehend schriftlich mitzuteilen oder zu bestätigen.

5. Preise:
Die Preis verstehen sich in €uro ab Werk oder Lager, zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. Verpackungs- Versand- und Versicherungskosten werden gesondert berechnet. Im kaufmännischen Verkehr mit dem Kunden, die Kaufmannseigenschaft gem. §§ 1- 7 HGB besitzen, sind wir auch nach Vertragsabschluß berechtigt, Preisabschläge zu erheben, soweit sich Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; dazu gehören neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern u. Zölle, Frachtzuschläge (einschl. Niedrigwasser-bzw.Hochwasserzuschläge) Listenpreiserhöungen der Herstellerwerke und/oder Vorlieferanten. Bei Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neunen erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. Im übrigen sind wir an die Preise unserer Auftragsbestätigung bei Nichtkaufleuten  zum vereinbarten Liefertermin gebunden, soweit die Lieferung innerhalb von vier Monaten seit Vertragsabschluß erfolgt und wir innerhalb dieser Frist nicht in zu vertretender Weise in Lieferverzug geraten.

6. Zahlungen, Zinsen bei Zielüberschreitungen und Verzug.
Unsere Forderungen sind, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind, oder soweit sich auch aus der jeweiligen Faktura nichts anderes ergibt, bei Liefer-geschäften ab 15. des der  Lieferung des folgenden Monats fällig und zwar unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats (Zielüberschreitung) so sind wir berechtigt, gegenüber Kunden, die Kaufmannseigenschaft im Sinne der §§ 1 – 7 des HGB haben, vom Datum der Zielüberschreitung an Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p.a. zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer auf die Zinsen, zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Bei Kunden ohne Kaufmannseigenschaft im Sinne von §§ 1 – 7 HGB sind wir berechtigt, vom Zugang der Mahnung an Verzugszinsen zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und zwar in der Höhe, die wir selber für die Inanspruchnahme von Kontokorrentkredit (banküblicher Zinssatz) zu entrichten haben bzw. hätten.
Für den Fall, dass Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, werden alle unsere Forderungen fällig und zwar ohne Rücksicht auf etwaige Zieleinräumungen oder die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Für diesen Fall sind wir berechtigt, Sicherheiten zu verlangen  und/oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitslei-
stung auszuführen. Wir können ferner die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, deren Be- und/oder Verarbeitung untersagen und deren sofortige Rückgabe oder die Übertragung des mittleren Besitzes auf Kosten des Bestellers oder Käufers verlangen, ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen.

7. Teillieferungen
Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

8. Lieferung
Offensichtliche Irrtümer, Druck- und Schreibfehler in der Auftragsbestätigung verpflichten uns nicht. Konstruktions- und Formänderungen werden bis zur Fertigstellung des Werkes bzw. des Kaufgegenstandes von uns vorbehalten. Unsere Aufgaben, auch die in Katalogen und Prospekten enthaltenen, über Gewichte, Dimension, Geschwindigkeiten, Zahlen, Liefer-zeiten etc. sind nur als annähernd zu betrachten und ausdrücklich, es sei denn, dass wir in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen ausdrücklich angeführt haben, dass diese Leistungsangaben, die Maßangaben oder die Lieferzeit verbindlich ist.

9. Lieferzeit-, Liefer- und Montageverzögerungen
Die Lieferfrist beginnt mit der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen sowie der Klärung aller Einzelheiten. Wir sind bemüht, die angegebenen Fristen einzu-halten, stehen aber grundsätzlich nicht für Fristenüberschreitungen ein. Wenn wir mit der Lieferung länger als zwei Monate in Verzug geraten sind und uns der Besteller seine Rück-tritt schriftlich oder unter der Setzung einer Nachfrist von mindestens einem Monat ange-droht hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag, soweit dieser vom Verzuge betroffen wird, zurückzutreten und 5% Zins zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Versäumung der Lieferzeit insbesondere  solcher auf  Schadensersatz irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, (auch künftigen) Forderungen aus unserer Geschäftsverbin-dung mit dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn wir mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis führen, bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
Wir können die Weiterveräußerung und/oder Verbindung und/oder Vermischung unserer Vorbehaltsware untersagen.
Bei Vermischung, Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehalsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis der Rechungswerte der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung (Verbindung, Vermischung) zu. Im übrigen gilt die Verarbeitung in jedem Fall als für uns erfolgt, so dass sich der Eigentumsvorbehalt auf die verarbeitete (verbundene, vermischte) Ware, gegebenenfalls auf den neuen Gegenstand erstreckt. Soweit es sich beim dem Käufer um einen Gewerbetreibenden handelt, der Waren umarbei-tet oder verarbeitet weiterveräußert, ist dieser ermächtigt, die Vorbehalts-ware im normalen Geschäftsverkehr  weiter zu veräußern.

10.1 Eigentumsvorbehalt

Er tritt jedoch schon jetzt im voraus seine Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns ab. Die Ermächtigung zur Weiterver-äußerung hängt von der Rechtswirksamkeit der Forderungsabtretung ab. Der Käufer ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware zur Sicherung an Dritte zu übereignen, sie zu verpfän-den, oder mit ihr Tauschgeschäfte durchzuführen.
Wir die Vorbehaltsware vom Abnehmer nach Verarbeitung allein oder zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren (verarbeitet oder unverarbeitet) veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Dies gilt sinngemäß für den Fall, in dem die Vorbehaltsware vom Abnehmer zur Ausführung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet wird (insbesondere für Bauunternehmen), auch hier wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in Höhe unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware im voraus an uns abgetreten.
Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu dem uns jederzeit zustehenden möglichen Widerruf, der auch mündlich erfolgen kann, einzuziehen. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, dem Drittschuldner die Abtretung an uns bekant-zugeben und uns über die Bekantgabe zu benachrichtigen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichti-
gung zu übersenden. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Abnehmer unverzüglich benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumvor-behaltes , insbesondere die Rücknahme von Waren, die Forderungseinziehungen durch Dritten, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind demzufolge berechtigt , die Vorbehalts-
ware  - ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen- zurückzunehmen , soweit der Vorbe-haltskäufer der Kaufmannsgemeinschaft im Sinne der §§ 1- 7 HGB besitzt, das ihm einge-räumte Zahlungsziel überschritten hat, oder anderweitigen, uns gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder im Verzug ist. Wir sind zur Rücknahme der Ware oder Rücktritt vom Vertrag auch gegenüber Kunden, die Nichtkauf-leute sind , soweit sie sich hinsichtlich dem Liefergeschäft in Verzug befinden, berechtigt.
Unsere Rechte aus einfachem , verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt geht auch nicht durch Wechsel-, Scheckzahlungsweise des Schuldners unter. Unser Eigentums-vorbehaltungsrecht bleibt solange bestehen, bis wir in diesem Fall von unserer Wechsel-ausstellerhaftung oder Haftung aus Wechselbürgschaft bzw. Indossament befreit sind

11. Mängelhaftung:
Soweit es sich bei dem Abnehmer um einen Kaufmann im Sinne der §§ 1- 7  HGB handelt ist dieser verpflichtet etwaige Mängelrügen (Schlecht- oder/und Anderslieferungen) unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen , soweit das Gesetz keine kürzere Frist vor-schreibt (z..B. §§ 377 – 378 HGB), schriftlich an uns zu melden, andernfalls geht der etwaige Gewährleistungsanspruch aufgrund der behaupteten Mängel verlustig. Hinsichtlich der Rügepflicht von Abnehmern, die keine Kaufmannseigenschaft haben , gelten die gesetz-lichen Bestimmungen für die Mängelrüge.
Abnehmer mit Kaufmannseigenschaft haben Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der oben genannten Frist nicht entdeckt werden können, unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber drei Wochen nach Erhalt der Ware zu rügen. Werkstoffmängel die bei Verarbeitung in unseren Lieferwerken nicht sichtbar geworden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Wir sind in jedem Fall bei begründeter Mängelrüge nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Ware (Ersatzlieferung) oder mängel-freier Teile und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung verpflichtet. Bei begründeten Mängelrügen haben wir uns bei Ausübung dieses Wahlrechtes binnen angemessener Frist zu erklären. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nachbesserung und/oder der Ersatzlieferung ist der Abnehmer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen.

12.Widerrufsrecht
Beginn der Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung:

Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, oder per E-Mail), oder durch Rücksendung der Sache als solche, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser noch gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt diese in Textform noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten haben und die genannten Pflichten erfüllt sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige des Widerrufs (oder der Sache).
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Henkel und Koop
Schwimmbad-Technik GmbH
Geschäftsführer: Wolfgang Koop
An der Zentrale 5
DE - 31319 Sehnde
Fax.-Nr.:  (05138) 36 82
E-Mail: henkelundkoop@t-online.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz, oder teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung, oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung
.

13. Haftungsbeschränkung:
Zum Schadensersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, wegen schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages, wegen schuldhaft herbeigeführtem Verzuges oder wegen positiver Forderungsverletzung sind wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Wir sind in allen Fällen  von leichter Fahrlässigkeit von der Verpflichtung zum Schadensersatz entbunden.
Fällt uns grobe Fahrlässigkeit im Rahmen vertraglicher Beziehungen mit kaufmännischen Abnehmern (§§ 1- 7 HGB) zur Last, so ist unsere Haftung lediglich auf den unmittelbaren Schaden an der von uns gelieferten Sache beschränkt. Eine Haftung für darüber hinausgehende Schäden an der von uns gelieferten Sache, insbesondere für mittelbare Schäden, oder Mängelfolgeschäden, gilt als abgedungen.

14. Aufrechnung:
Wir sind berechtigt, mit Forderungen , die uns gegenüber dem Vertragspartner zustehen, soweit gesetzlich zulässig, aufzurechnen.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur befug, soweit die Gegenforderung nicht bestritten oder durch Urteil rechtskräftig  festgestellt worden ist und im übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Aufrechnung gegeben sind. In allen anderen  Fällen ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
Vertragspartner, die Kaufmanngemeinschaft gem. §§ 1 – 7 HGB haben, dürfen kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ausüben. Vertragpartner ohne Kaufmannseigenschaft steht ein Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

15. Versand und Gefahrenübergang:
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens aber mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Sach- u. Preisgefahr auf den Abnehmer über. Dies gilt auch dann, wenn wir den Transport mit eigenen Fahrzeugen franko oder Bezahlung an den Lieferer durchführen. Der Gefahrenübergang ist auf den Abnehmer tritt spätestens im Zeitpunkt des Verlassens der Ware ab Lager ein.
Transportmittel und Transportwege sind mangels besonderer Weisung unserer Wahl überlassen.Soweit unser Abnehmer keine besondere Weisung erteilt, erfolgt keine Transportversicherung . Etwaige Versicherungskosten hat der Abnehmer zu tragen. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls  sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach billigem Ermessen zu lagern und entsprechende Lagergebühren (sowohl bei Eigen- als auch  bei Fremdlagerung) zu berechnen.

16. Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Erfüllungsort für unsere Lieferung ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk.
Gerichtsstand mit solchen Abnehmern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts sind, ist Sehnde.
Dasselbe gilt für das gerichtliche Mahnverfahren. Im übrigen gelten bzgl. dem Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.
Für die vertragliche Beziehungen gilt Deutsches Recht. Die deutsche Textfassung der Vereinbarung ist maßgebend.

17. Unwirksamkeit von Bedingungen:
Sollen einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, oder durch rechtskräftiges Urteil für unwirksam erklärt werden, so bleiben die übrigen Bedingungen davon in ihrer Wirkung unberührt.