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1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden AGB (Allgem.
Geschäftsbedingungen) sind integrierter Bestandteil aller
Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kaufverträge, die wir mit Abnehmern
(Käufern und Bestellern) abschließen.
Soweit Geschäftsbedingungen,
insbesondere Einkaufsbedingungen von anderen Geschäftspartnern unserer
Allg. Geschäftsbedingungen entgegenstehen, so haben diese soweit keine
Gültigkeit, als sie unsere Bedingungen widersprechen.
Eine Aufhebung oder Abhebung unserer AGB kann nur durch schriftliche Vereinbarung erfolgen.
2. Angebote:
Unsere
Unterlagen sowie die dazugehörigen Unterlagen, wie Kostenvoranschläge
auch über Montagekosten u. Montagedauer, Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- Maß-u.Leistungsabgaben usw. werden ausdrücklich als
unverbindlich bezeichnet, es sei denn , dass wir in unseren
Auftragsbestätigungsschreiben ausdrücklich bestätigen, dass die
Leistungsangaben oder die Maßangaben verbindlich sind.Erste Angebote
werden in der Regel kostenlos abgegeben.
3. Bestellungen:
Alle
uns erteilten Aufträge werden für uns erst verbindlich, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt werden. Sofern nicht unverzüglich nach Erhalt
der Auftragsbestätigung vom Besteller schriftlich widersprochen wird,
gilt sein Schweigen als Einverständnis.
Bei kurzfristiger Lieferung
von Ersatzteilen, Bestellungen von Montagepersonal oder bei
Kleinaufträgen kann anstelle der schriftlichen Bestätigung die
ausgestellte Rechnung treten. Für die Ausführung und den Umfang eines
Auftrages ist nur die AB maßgebend. Nachträgliche Auftragänderungen
können nur durchgeführt werden, wenn die Fertigung dies noch zulässt.
Bereits angefallene Kosten werden dem Besteller zusätzlich in Rechnung
gestellt. Ergeben Auskünfte oder sonstige Freistellungen nach AB eine
Gefährdung unserer Ansprüche, so sind wir berechtigt, Vorauszahlung
oder ausreichende Sicherung zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so
können wir nach einer von uns dem Besteller zu setzenden, angemessenen
Nachfrist unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen
Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten
4. Sofern für die
Ausführung des Auftrages eine Mitwirkungshandlung des Bestellers
notwendig ist, wie Berechnungen, Zeichnungen, Muster, Ausstellungen
und ähnliches, so ist dies uns umgehend schriftlich mitzuteilen oder zu
bestätigen.
5. Preise:
Die Preis verstehen sich in
€uro ab Werk oder Lager, zuzüglich der am Liefertag geltenden
Mehrwertsteuer. Verpackungs- Versand- und Versicherungskosten werden
gesondert berechnet. Im kaufmännischen Verkehr mit dem Kunden, die
Kaufmannseigenschaft gem. §§ 1- 7 HGB besitzen, sind wir auch nach
Vertragsabschluß berechtigt, Preisabschläge zu erheben, soweit sich
Kalkulationsbestandteile des Preises verändert haben; dazu gehören
neben Gebühren aller Art, öffentliche Abgaben, Steuern u. Zölle,
Frachtzuschläge (einschl. Niedrigwasser-bzw.Hochwasserzuschläge)
Listenpreiserhöungen der Herstellerwerke und/oder Vorlieferanten. Bei
Vorliegen der vorstehend genannten Voraussetzungen, die zu einer neunen
erhöhten Preiskalkulation führen, gilt der erhöhte Preis als
vereinbart. Im übrigen sind wir an die Preise unserer
Auftragsbestätigung bei Nichtkaufleuten zum vereinbarten Liefertermin
gebunden, soweit die Lieferung innerhalb von vier Monaten seit
Vertragsabschluß erfolgt und wir innerhalb dieser Frist nicht in zu
vertretender Weise in Lieferverzug geraten.
6. Zahlungen, Zinsen bei Zielüberschreitungen und Verzug.
Unsere
Forderungen sind, soweit keine anderweitigen schriftlichen
Vereinbarungen getroffen sind, oder soweit sich auch aus der jeweiligen
Faktura nichts anderes ergibt, bei Liefer-geschäften ab 15. des der
Lieferung des folgenden Monats fällig und zwar unabhängig vom Eingang
der Ware und unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge. Erfolgt die
Zahlung nicht bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats
(Zielüberschreitung) so sind wir berechtigt, gegenüber Kunden, die
Kaufmannseigenschaft im Sinne der §§ 1 – 7 des HGB haben, vom Datum der
Zielüberschreitung an Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils geltenden
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9% p.a.
zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer auf die Zinsen, zu
berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Bei Kunden
ohne Kaufmannseigenschaft im Sinne von §§ 1 – 7 HGB sind wir
berechtigt, vom Zugang der Mahnung an Verzugszinsen zuzüglich
Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und zwar in der Höhe, die wir
selber für die Inanspruchnahme von Kontokorrentkredit (banküblicher
Zinssatz) zu entrichten haben bzw. hätten.
Für den Fall, dass
Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, werden alle unsere
Forderungen fällig und zwar ohne Rücksicht auf etwaige Zieleinräumungen
oder die Laufzeit hereingenommener Wechsel. Für diesen Fall sind wir
berechtigt, Sicherheiten zu verlangen und/oder noch ausstehende
Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitslei-
stung
auszuführen. Wir können ferner die Weiterveräußerung der unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, deren Be- und/oder Verarbeitung
untersagen und deren sofortige Rückgabe oder die Übertragung des
mittleren Besitzes auf Kosten des Bestellers oder Käufers verlangen,
ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen.
7. Teillieferungen
Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
8. Lieferung
Offensichtliche
Irrtümer, Druck- und Schreibfehler in der Auftragsbestätigung
verpflichten uns nicht. Konstruktions- und Formänderungen werden bis
zur Fertigstellung des Werkes bzw. des Kaufgegenstandes von uns
vorbehalten. Unsere Aufgaben, auch die in Katalogen und Prospekten
enthaltenen, über Gewichte, Dimension, Geschwindigkeiten, Zahlen,
Liefer-zeiten etc. sind nur als annähernd zu betrachten und
ausdrücklich, es sei denn, dass wir in unseren schriftlichen
Auftragsbestätigungen ausdrücklich angeführt haben, dass diese
Leistungsangaben, die Maßangaben oder die Lieferzeit verbindlich ist.
9. Lieferzeit-, Liefer- und Montageverzögerungen
Die
Lieferfrist beginnt mit der Beibringung der vom Besteller zu
beschaffenden Unterlagen sowie der Klärung aller Einzelheiten. Wir sind
bemüht, die angegebenen Fristen einzu-halten, stehen aber grundsätzlich
nicht für Fristenüberschreitungen ein. Wenn wir mit der Lieferung
länger als zwei Monate in Verzug geraten sind und uns der Besteller
seine Rück-tritt schriftlich oder unter der Setzung einer Nachfrist von
mindestens einem Monat ange-droht hat, so ist der Besteller berechtigt,
vom Kaufvertrag, soweit dieser vom Verzuge betroffen wird,
zurückzutreten und 5% Zins zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen
Versäumung der Lieferzeit insbesondere solcher auf Schadensersatz
irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur
vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, (auch künftigen)
Forderungen aus unserer Geschäftsverbin-dung mit dem Kunden, gleich aus
welchem Rechtsgrund vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann
bestehen, wenn wir mit dem Kunden ein Kontokorrentverhältnis führen,
bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für
die Saldoforderung.
Wir können die Weiterveräußerung und/oder Verbindung und/oder Vermischung unserer Vorbehaltsware untersagen.
Bei
Vermischung, Verarbeitung und/oder Verbindung der Vorbehalsware mit
anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis der Rechungswerte der Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen Waren einschließlich der Aufwendungen für die
Verarbeitung (Verbindung, Vermischung) zu. Im übrigen gilt die
Verarbeitung in jedem Fall als für uns erfolgt, so dass sich der
Eigentumsvorbehalt auf die verarbeitete (verbundene, vermischte) Ware,
gegebenenfalls auf den neuen Gegenstand erstreckt. Soweit es sich beim
dem Käufer um einen Gewerbetreibenden handelt, der Waren umarbei-tet
oder verarbeitet weiterveräußert, ist dieser ermächtigt, die
Vorbehalts-ware im normalen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern.
10.1 Eigentumsvorbehalt
Er
tritt jedoch schon jetzt im voraus seine Forderung aus der
Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns
ab. Die Ermächtigung zur Weiterver-äußerung hängt von der
Rechtswirksamkeit der Forderungsabtretung ab. Der Käufer ist nicht
berechtigt die Vorbehaltsware zur Sicherung an Dritte zu übereignen,
sie zu verpfän-den, oder mit ihr Tauschgeschäfte durchzuführen.
Wir
die Vorbehaltsware vom Abnehmer nach Verarbeitung allein oder zusammen
mit anderen uns nicht gehörenden Waren (verarbeitet oder unverarbeitet)
veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten. Dies gilt
sinngemäß für den Fall, in dem die Vorbehaltsware vom Abnehmer zur
Ausführung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet wird
(insbesondere für Bauunternehmen), auch hier wird die Forderung aus dem
Werk- oder Werklieferungsvertrag in Höhe unseres Rechnungswertes der
Vorbehaltsware im voraus an uns abgetreten.
Wir sind berechtigt,
Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu dem uns jederzeit
zustehenden möglichen Widerruf, der auch mündlich erfolgen kann,
einzuziehen. Auf Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, dem
Drittschuldner die Abtretung an uns bekant-zugeben und uns über die
Bekantgabe zu benachrichtigen sowie die zur Einziehung der abgetretenen
Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser
Benachrichti-
gung zu übersenden. Von einer Pfändung oder anderen
Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Abnehmer unverzüglich
benachrichtigen. Die Geltendmachung des Eigentumvor-behaltes ,
insbesondere die Rücknahme von Waren, die Forderungseinziehungen durch
Dritten, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind demzufolge
berechtigt , die Vorbehalts-
ware - ohne vom Vertrag zurücktreten
zu müssen- zurückzunehmen , soweit der Vorbe-haltskäufer der
Kaufmannsgemeinschaft im Sinne der §§ 1- 7 HGB besitzt, das ihm
einge-räumte Zahlungsziel überschritten hat, oder anderweitigen, uns
gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten nicht rechtzeitig nachgekommen
ist oder im Verzug ist. Wir sind zur Rücknahme der Ware oder Rücktritt
vom Vertrag auch gegenüber Kunden, die Nichtkauf-leute sind , soweit
sie sich hinsichtlich dem Liefergeschäft in Verzug befinden, berechtigt.
Unsere
Rechte aus einfachem , verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt
geht auch nicht durch Wechsel-, Scheckzahlungsweise des Schuldners
unter. Unser Eigentums-vorbehaltungsrecht bleibt solange bestehen, bis
wir in diesem Fall von unserer Wechsel-ausstellerhaftung oder Haftung
aus Wechselbürgschaft bzw. Indossament befreit sind
11. Mängelhaftung:
Soweit
es sich bei dem Abnehmer um einen Kaufmann im Sinne der §§ 1- 7 HGB
handelt ist dieser verpflichtet etwaige Mängelrügen (Schlecht- oder/und
Anderslieferungen) unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8
Tagen , soweit das Gesetz keine kürzere Frist vor-schreibt (z..B. §§
377 – 378 HGB), schriftlich an uns zu melden, andernfalls geht der
etwaige Gewährleistungsanspruch aufgrund der behaupteten Mängel
verlustig. Hinsichtlich der Rügepflicht von Abnehmern, die keine
Kaufmannseigenschaft haben , gelten die gesetz-lichen Bestimmungen für
die Mängelrüge.
Abnehmer mit Kaufmannseigenschaft haben Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der oben genannten Frist nicht
entdeckt werden können, unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger
Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber drei Wochen nach
Erhalt der Ware zu rügen. Werkstoffmängel die bei Verarbeitung in
unseren Lieferwerken nicht sichtbar geworden sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
Wir sind in jedem Fall bei
begründeter Mängelrüge nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Gutschrift
des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Ware (Ersatzlieferung) oder
mängel-freier Teile und bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung
verpflichtet. Bei begründeten Mängelrügen haben wir uns bei Ausübung
dieses Wahlrechtes binnen angemessener Frist zu erklären. Im Falle des
endgültigen Fehlschlagens der Nachbesserung und/oder der
Ersatzlieferung ist der Abnehmer berechtigt, nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu
verlangen.
12.Widerrufsrecht
Beginn der
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung:
Sofern Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, können
Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. per Brief, Fax, oder per E-Mail), oder durch Rücksendung der
Sache als solche, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt dieser noch
gesondert mitzuteilenden Widerrufsbelehrung, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt diese
in Textform noch gesondert mitzuteilende Widerrufsbelehrung erhalten haben und
die genannten Pflichten erfüllt sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige des
Widerrufs (oder der Sache).
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Henkel und Koop
Schwimmbad-Technik GmbH
Geschäftsführer: Wolfgang Koop
An der Zentrale 5
DE - 31319 Sehnde
Fax.-Nr.: (05138) 36
82
E-Mail: henkelundkoop@t-online.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.
Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz, oder
teilweise nicht, oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene
Verschlechterung bleibt dabei außer Betracht. Darüber hinaus gilt die
Wertersatzpflicht für den Fall, dass der Verbraucher die empfangene Leistung
ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann,
bei der Überlassung von Sachen nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre – zurückzuführen ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- € nicht
übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung, oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie
kostenfrei.
Ende der Widerrufsbelehrung
.
13. Haftungsbeschränkung:
Zum
Schadensersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden wegen
Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, wegen schuldhafter
Nichterfüllung des Vertrages, wegen schuldhaft herbeigeführtem Verzuges
oder wegen positiver Forderungsverletzung sind wir nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Wir sind in allen Fällen von
leichter Fahrlässigkeit von der Verpflichtung zum Schadensersatz
entbunden.
Fällt uns grobe Fahrlässigkeit im Rahmen vertraglicher
Beziehungen mit kaufmännischen Abnehmern (§§ 1- 7 HGB) zur Last, so ist
unsere Haftung lediglich auf den unmittelbaren Schaden an der von uns
gelieferten Sache beschränkt. Eine Haftung für darüber hinausgehende
Schäden an der von uns gelieferten Sache, insbesondere für mittelbare
Schäden, oder Mängelfolgeschäden, gilt als abgedungen.
14. Aufrechnung:
Wir sind berechtigt, mit Forderungen , die uns gegenüber dem Vertragspartner zustehen, soweit gesetzlich zulässig, aufzurechnen.
Der
Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur befug, soweit die
Gegenforderung nicht bestritten oder durch Urteil rechtskräftig
festgestellt worden ist und im übrigen die gesetzlichen Voraussetzungen
einer Aufrechnung gegeben sind. In allen anderen Fällen ist die
Aufrechnung ausgeschlossen.
Vertragspartner, die
Kaufmanngemeinschaft gem. §§ 1 – 7 HGB haben, dürfen kein
Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ausüben.
Vertragpartner ohne Kaufmannseigenschaft steht ein
Zurückbehaltungsrecht insoweit zu, als es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
15. Versand und Gefahrenübergang:
Mit
der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens
aber mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Sach- u.
Preisgefahr auf den Abnehmer über. Dies gilt auch dann, wenn wir den
Transport mit eigenen Fahrzeugen franko oder Bezahlung an den Lieferer
durchführen. Der Gefahrenübergang ist auf den Abnehmer tritt spätestens
im Zeitpunkt des Verlassens der Ware ab Lager ein.
Transportmittel
und Transportwege sind mangels besonderer Weisung unserer Wahl
überlassen.Soweit unser Abnehmer keine besondere Weisung erteilt,
erfolgt keine Transportversicherung . Etwaige Versicherungskosten hat
der Abnehmer zu tragen. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort
abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten
und Gefahr des Bestellers nach billigem Ermessen zu lagern und
entsprechende Lagergebühren (sowohl bei Eigen- als auch bei
Fremdlagerung) zu berechnen.
16. Gerichtsstand, Erfüllungsort:
Erfüllungsort für unsere Lieferung ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk.
Gerichtsstand
mit solchen Abnehmern, die Vollkaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder Sondervermögen des öffentlichen Rechts sind,
ist Sehnde.
Dasselbe gilt für das gerichtliche Mahnverfahren. Im übrigen gelten bzgl. dem Gerichtsstand die gesetzlichen Bestimmungen.
Für die vertragliche Beziehungen gilt Deutsches Recht. Die deutsche Textfassung der Vereinbarung ist maßgebend.
17. Unwirksamkeit von Bedingungen:
Sollen
einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, oder durch
rechtskräftiges Urteil für unwirksam erklärt werden, so bleiben die
übrigen Bedingungen davon in ihrer Wirkung unberührt.
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